Zu den Schadensminderungspflichten des Geschädigten zählt, den Schädiger darüber zu informieren, wenn eine aussergewöhnlich lange Reparatur und damit ein sehr hoher Schaden hinsichtlich des Ausfalls der Nutzung eines Fahrzeugs droht. Privatpersonen können grundsätzlich keine Vorhaltekosten geltend machen. Die Zeit, die ein Geschädigter zur Regulierung eines Schadens benötigt, kann grundsätzlich nicht als Vermögensschaden geltend gemacht werden. … Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 31.10.2013 – Schadensminderungsobliegenheiten bei längerem Nutzungsausfall weiterlesen
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